1983 fällte das Landgericht Hamburg ein Urteil, dem die Versicherungen nicht widersprochen haben.
Kern des Urteils ist der inzwischen verbreitete Satz:
Eine Kapital-Lebensversicherung ist legaler Betrug.
Das Landgericht Hamburg führte in seiner Urteilsbegründung aus:
“Die streitige Äußerung dient der Aufklärung der Verbraucher über das Wesen der Lebensversicherung zur Altersversorgung. Durch die Einstufung dieser Versicherung als legaler Betrug wird vor dem Abschluss solcher Verträge abgeraten.“
AZ: 74 047 / 83, LG Hamburg